Banner Partner

Geschäftsordnung für den Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins unter Beachtung der Bestimmungen gemeinschaftlich und gesamtverantwortlich.

Der Vorstand regelt den internen Geschäftsbetrieb, dazu gehören Verträge mit der Tennisschule, der Gastronomie und den Werbepartnern, Urlaubsregelungen, Turnieransetzungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Investitionen (ggf. mit Beirat), Nutzung von Freiflächen (z.B. Anfahrtswege, Parkregelungen, Spielbereiche).

Vorstandsbeschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder, darunter der/die 1. Vorsitzende bzw. bei Verhinderung die Stellvertretung, an der Beschlussfassung mitwirkt.

Alle Vorstandsmitglieder sind zur Einhaltung des Etats verpflichtet. Überschreitungen bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstandes.

Die Vorstandsmitglieder informieren den/ die 1. Vorsitzende(n) laufend über Besonderheiten aus ihren Verantwortungsbereichen.

Zur Erledigung anfallenden Buchungs- und Schriftverkehrs, der Erstellung von Planungsunterlagen und zur Durchführung regelmäßig wiederkehrender Tätigkeiten in der Mitgliederverwaltung steht den Vorstandsmitgliedern eine Bürokraft zur Verfügung. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung dieser Tätigkeiten bleibt je nach Ressort beim Vorstandsmitglied.

Die nachstehend aufgeführten Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder sind in Abstimmung mit dem Beirat festgelegt.


1. Vorsitzende(r)

Er/sie ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes

Repräsentiert und vertritt den Verein nach außen und innen

Erstellt ein Konzept für den Verein mit den Vorstandsmitgliedern und ggf. dem Beirat

Koordiniert die Leitung der Vorstandsabteilungen und erhält als Gesamtkoordinator des Vereins die Übersicht über sämtliche Vereinsgeschäfte

Setzt Prioritäten hinsichtlich der Investitionen in den verschiedenen Geschäftsbereichen

Stellt in Abstimmung mit den Vorstandsmitgliedern Mitarbeiter/innen ein

Organisiert und leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen

Besitzt Bankvollmacht über alle Vereinskonten gemeinsam mit dem/der Geschäftsführer(in) / Schatzmeister(in)

Stellt zusammen mit Geschäftsführer(in) / Schatzmeister(in) den Haushaltsplan auf

Schließt Verträge und leistet Vertragsunterzeichnungen (Pachtvertrag mit Clubhausgastronomie, Verträge mit Tennisschule, für den Verein tätige Unternehmen, Versicherungen u.ä.)

Stellt öffentliche Förderanträge in Abstimmung mit Geschäftsführer(in) / Schatzmeister(in)

Steht in regelmäßigem Kontakt zu Verbänden und Kommunen und vertritt ihnen gegenüber den Verein

Sucht, hält und pflegt in Abstimmung mit der/dem 2. Vorsitzenden den Kontakt zu Sponsoren

Ist verantwortlich für Mitgliederangelegenheiten einschl. Mitgliederaufnahme und -austritt

Führt Ehrungen im Verein durch

Koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit

Begrüßt Offizielle und Ehrengäste bei Vereinsveranstaltungen


2. Vorsitzende(r)

Er/sie ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes

Vertritt den/die 1. Vorsitzende(n) im Bedarfsfall bzw. nach Absprache

Unterstützt den/die 1. Vorsitzende(n) in dessen/deren Aufgabengebiet

Vertritt die Vereinsinteressen bei Versammlungen gemeinsam mit oder als Vertretung des/ der 1. Vorsitzenden

Unterstützt den/die Jugendwart/in bei Sonderveranstaltungen

Zuständig für Sponsoring und Werbung

Zuständig für die Tennishalle: Belegung, Buchung, digitale Unterstützung (Licht, Heizung)

Zuständig für die Überprüfung der Gastspielregelung in der Sommersaison einschl. der Abrechnung mit der Gastronomie

Ansprechpartner/in in Sachen Prävention/Intervention sexualisierter Gewalt im Sport


Geschäftsführer(in) / Schatzmeister(in)

Er/sie ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes

Der/Die Geschäftsführerin/Schatzmeisterin führt die laufenden Geschäfte des Vereins

Erstellt mit dem/der 1. Vorsitzenden den Vereinsetat und überwacht dessen Einhaltung und die Erfüllung der laufenden Verpflichtungen

Erfasst und verwaltet das Vereinsvermögen und erstellt zusammen mit dem/der 1. Vorsitzenden die Ausgaben-, Einnahmenrechnung für die JHV

Überwacht die Bankgeschäfte, die Beitragsrechnungen und Buchungsvorgänge

Stellt sicher, dass Rechnungen zwecks Überweisung mit der Unterschrift eines zweiten Vorstandsmitglieds versehen sind

Überwacht die Aktualität der Beitragsrechnungen und führt ggf. Mahnungen durch

Erstellt Arbeitsverträge und ist verantwortlich für Steuerabgaben/ -erklärungen


Sportwart/in

Vertretung der sportlichen Interessen des Vereins innerhalb seines/ihres Ressorts

Bindeglied zwischen Vorstand und Mannschaften

Zuständig für den Mannschaftssport mit Koordination der Mannschaftsaufstellungen

Enge Verzahnung mit Jugendwart/in im Bereich der Fördermaßnahmen Sport

Beantragung von LK-Turnieren

Vorlegen eines Plans für die Abwicklung des Spiel- und Trainingsbetriebs

Koordination der Mannschaftsaufstellungen und Erfassen von Spielergebnissen

Mannschaftsmeldung, Passausstellung, Vereinswechsel

Ballbestellungen für die Mannschaftsspiele und allgemein

Verantwortlich für die Freigabe der Tennisplätze zu Saisonbeginn und Abbau der Netze zu Saisonende in Absprache mit dem Gesamtvorstand


Jugendwart/in

Meldung der Jugendmannschaften Sommer/ Winter WTV

Namentliche Meldungen in Abstimmung mit Tennisschule und Sportwart/in

Koordination Fördertraining mit Tennisschule und Sportwart/in und Einteilung der Fördergruppen Sommer/ Winter

Organisation/Abhalten der Jugendversammlung

Koordination der Mannschaftsführenden, Suche/Einweisung/ Betreuung während der Saison

Erstellen der Mannschaftsmappen und Abgabe der Bälle für die Saison

Ermittlung des Bedarfs an Bällen für die verschiedenen Altersklassen

Organisation und Durchführung von Festen (z.B. Sommerfest und Weihnachtsfeiern für alle Altersklassen)

Klärung von Fragen/Problemen im Jugendbereich zusammen mit Tennisschule, Sportwart/in und Eltern/Kindern

Vertretung des Vereins im Rahmen von Jugendmeisterschaften bei Siegerehrungen


Haus- und Platzverwaltung

Zuständig für Angelegenheiten bezüglich des Betriebs des Clubhauses, der Tennishalle, der Tennisplätze und der Grünanlagen

Unmittelbare Kontaktperson für die Platzwarte und das Reinigungspersonal

Legt dem Vorstand eine Bedarfsaufstellung für Geräte und Ausstattungen vor

Ansprechpartner für auf der Anlage tätige Firmen mit Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung

Zuständig für den Bereich Energieversorgung in Bezug auf Heizöl, Erdgas und Wasser

TOP