Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins unter Beachtung der Bestimmungen gemeinschaftlich und gesamtverantwortlich.
Der Vorstand regelt den internen Geschäftsbetrieb, dazu gehören Verträge mit der Tennisschule, der Gastronomie und den Werbepartnern, Urlaubsregelungen, Turnieransetzungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Investitionen (ggf. mit Beirat), Nutzung von Freiflächen (z.B. Anfahrtswege, Parkregelungen, Spielbereiche).
Vorstandsbeschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder, darunter der/die 1. Vorsitzende bzw. bei Verhinderung die Stellvertretung, an der Beschlussfassung mitwirkt.
Alle Vorstandsmitglieder sind zur Einhaltung des Etats verpflichtet. Überschreitungen bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstandes.
Die Vorstandsmitglieder informieren den/ die 1. Vorsitzende(n) laufend über Besonderheiten aus ihren Verantwortungsbereichen.
Zur Erledigung anfallenden Buchungs- und Schriftverkehrs, der Erstellung von Planungsunterlagen und zur Durchführung regelmäßig wiederkehrender Tätigkeiten in der Mitgliederverwaltung steht den Vorstandsmitgliedern eine Bürokraft zur Verfügung. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung dieser Tätigkeiten bleibt je nach Ressort beim Vorstandsmitglied.
Die nachstehend aufgeführten Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder sind in Abstimmung mit dem Beirat festgelegt.
Er/sie ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
Repräsentiert und vertritt den Verein nach außen und innen
Erstellt ein Konzept für den Verein mit den Vorstandsmitgliedern und ggf. dem Beirat
Koordiniert die Leitung der Vorstandsabteilungen und erhält als Gesamtkoordinator des Vereins die Übersicht über sämtliche Vereinsgeschäfte
Setzt Prioritäten hinsichtlich der Investitionen in den verschiedenen Geschäftsbereichen
Stellt in Abstimmung mit den Vorstandsmitgliedern Mitarbeiter/innen ein
Organisiert und leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
Besitzt Bankvollmacht über alle Vereinskonten gemeinsam mit dem/der Geschäftsführer(in) / Schatzmeister(in)
Stellt zusammen mit Geschäftsführer(in) / Schatzmeister(in) den Haushaltsplan auf
Schließt Verträge und leistet Vertragsunterzeichnungen (Pachtvertrag mit Clubhausgastronomie, Verträge mit Tennisschule, für den Verein tätige Unternehmen, Versicherungen u.ä.)
Stellt öffentliche Förderanträge in Abstimmung mit Geschäftsführer(in) / Schatzmeister(in)
Steht in regelmäßigem Kontakt zu Verbänden und Kommunen und vertritt ihnen gegenüber den Verein
Sucht, hält und pflegt in Abstimmung mit der/dem 2. Vorsitzenden den Kontakt zu Sponsoren
Ist verantwortlich für Mitgliederangelegenheiten einschl. Mitgliederaufnahme und -austritt
Führt Ehrungen im Verein durch
Koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit
Begrüßt Offizielle und Ehrengäste bei Vereinsveranstaltungen
Er/sie ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
Vertritt den/die 1. Vorsitzende(n) im Bedarfsfall bzw. nach Absprache
Unterstützt den/die 1. Vorsitzende(n) in dessen/deren Aufgabengebiet
Vertritt die Vereinsinteressen bei Versammlungen gemeinsam mit oder als Vertretung des/ der 1. Vorsitzenden
Unterstützt den/die Jugendwart/in bei Sonderveranstaltungen
Zuständig für Sponsoring und Werbung
Zuständig für die Tennishalle: Belegung, Buchung, digitale Unterstützung (Licht, Heizung)
Zuständig für die Überprüfung der Gastspielregelung in der Sommersaison einschl. der Abrechnung mit der Gastronomie
Ansprechpartner/in in Sachen Prävention/Intervention sexualisierter Gewalt im Sport
Er/sie ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
Der/Die Geschäftsführerin/Schatzmeisterin führt die laufenden Geschäfte des Vereins
Erstellt mit dem/der 1. Vorsitzenden den Vereinsetat und überwacht dessen Einhaltung und die Erfüllung der laufenden Verpflichtungen
Erfasst und verwaltet das Vereinsvermögen und erstellt zusammen mit dem/der 1. Vorsitzenden die Ausgaben-, Einnahmenrechnung für die JHV
Überwacht die Bankgeschäfte, die Beitragsrechnungen und Buchungsvorgänge
Stellt sicher, dass Rechnungen zwecks Überweisung mit der Unterschrift eines zweiten Vorstandsmitglieds versehen sind
Überwacht die Aktualität der Beitragsrechnungen und führt ggf. Mahnungen durch
Erstellt Arbeitsverträge und ist verantwortlich für Steuerabgaben/ -erklärungen
Vertretung der sportlichen Interessen des Vereins innerhalb seines/ihres Ressorts
Bindeglied zwischen Vorstand und Mannschaften
Zuständig für den Mannschaftssport mit Koordination der Mannschaftsaufstellungen
Enge Verzahnung mit Jugendwart/in im Bereich der Fördermaßnahmen Sport
Beantragung von LK-Turnieren
Vorlegen eines Plans für die Abwicklung des Spiel- und Trainingsbetriebs
Koordination der Mannschaftsaufstellungen und Erfassen von Spielergebnissen
Mannschaftsmeldung, Passausstellung, Vereinswechsel
Ballbestellungen für die Mannschaftsspiele und allgemein
Verantwortlich für die Freigabe der Tennisplätze zu Saisonbeginn und Abbau der Netze zu Saisonende in Absprache mit dem Gesamtvorstand
Meldung der Jugendmannschaften Sommer/ Winter WTV
Namentliche Meldungen in Abstimmung mit Tennisschule und Sportwart/in
Koordination Fördertraining mit Tennisschule und Sportwart/in und Einteilung der Fördergruppen Sommer/ Winter
Organisation/Abhalten der Jugendversammlung
Koordination der Mannschaftsführenden, Suche/Einweisung/ Betreuung während der Saison
Erstellen der Mannschaftsmappen und Abgabe der Bälle für die Saison
Ermittlung des Bedarfs an Bällen für die verschiedenen Altersklassen
Organisation und Durchführung von Festen (z.B. Sommerfest und Weihnachtsfeiern für alle Altersklassen)
Klärung von Fragen/Problemen im Jugendbereich zusammen mit Tennisschule, Sportwart/in und Eltern/Kindern
Vertretung des Vereins im Rahmen von Jugendmeisterschaften bei Siegerehrungen
Zuständig für Angelegenheiten bezüglich des Betriebs des Clubhauses, der Tennishalle, der Tennisplätze und der Grünanlagen
Unmittelbare Kontaktperson für die Platzwarte und das Reinigungspersonal
Legt dem Vorstand eine Bedarfsaufstellung für Geräte und Ausstattungen vor
Ansprechpartner für auf der Anlage tätige Firmen mit Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung
Zuständig für den Bereich Energieversorgung in Bezug auf Heizöl, Erdgas und Wasser