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Platzbelegung

Platzbelegungstafel

Hallenplatzbelegung

Außenplätze

  1. Mitglieder des TC Buer und deren Gäste können unter Beachtung der nachfolgenden Ziffern alle freigegebenen Tennisplätze der Platzanlage des TC Buer belegen.
    Der für Zuschauer auf der Terrasse attraktive und gut einsehbare Tennisplatz M soll ausschließlich für Einzel- und Doppelspiele genutzt werden.

  2. Die Belegung der Plätze erfolgt jeweils für 60 Minuten einschließlich der Platzpflege.
    Bei wenig Spielbetrieb wird kein laufendes Spiel beendet (s. Punkt 6), wenn ein freier Platz zur Verfügung steht.

  3. Ein Platz gilt als belegt, wenn spätestens zehn Minuten vor Spielbeginn zwei gültige Mitgliedsausweise von auf der Anlage anwesenden Mitgliedern auf einem Platzhaken hängen.
    Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Reservierung auch durch die Karte nur eines auf der Anlage anwesenden Mitgliedes möglich. Ersatzausweise sind beim Clubwirt erhältich..
    Kopien, verjährte oder selbst ausgestellte Ausweise werden eingezogen.

  4. Als grober Verstoß gegen die Platzbelegungsordnung gilt, wenn ein Mitglied, ohne selbst zu spielen, einen Platz belegt, um einem anderen Mitglied diesen Platz zu reservieren.

  5. Alle Spieler, die einen Platz belegt haben, weisen das durch Hängen ihrer Karten aus.
    Das heißt, dass auch im Doppel die Karten aller Spieler hängen müssen.

  6. Die Spielzeit darf überschritten werden (sog. „Tieferhängen“), wenn freie Plätze vorhanden sind oder kein anderes  Mitglied Interesse an einem Platz bekundet (frühestens 5 Minuten vor dem Ende der belegten Zeit).

  7. Die Plätze 4, 5, 7 und 8 sind wie der Kleinfeldplatz T dem laufenden Tennistraining der Tennisschule vorbehalten. Die Belegungszeiten sind durch das Aushängen entsprechender Hinweisschilder an der Belegungstafel anzuzeigen.
    Außerhalb dieser Zeiten sind sie für Clubmitglieder nutzbar.

  8. Tennisplätze, die für den allgemeinen Spielbetrieb nicht freigegeben sind, z.B. wegen Turnieren, Unbespielbarkeit des Platzes, Platzpflege o.ä. sind mit Hinweisschildern vom Vorstand, dem Platzwart oder einem mit Sonderrechten versehenen Clubmitglied entsprechend zu kennzeichnen. Die Belegung bei Meisterschaftsspielen erfolgt durch den Sportwart.

  9. Gastspieler sind vor der Platzbelegung anzumelden und ins Gästebuch einzutragen. Sie haben für die Benutzung eines Platzes eine Gebühr gem. der Beitragsordnung unverzüglich zu entrichten.
    Für die Entrichtung des Betrages ist das gastgebende Clubmitglied verantwortlich.

  10. Das Betreten sämtlicher Räume des Tennisclubs sowie der Terrasse mit Tennisschuhen für Außenplätze ist untersagt.

  11. Eltern werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen. Das Spielen und Herumtollen in den Clubräumen, in der Tennishalle, auf freien Tennisplätzen sowie auf den Rasenflächen vor den Plätzen ist nicht gestattet. Für diese Zwecke ist ein Spielplatz vor Platz 1 eingerichtet worden.

Die Nichtbeachtung der Platzbelegungsordnung führt zu einer Beeinträchtigung der Interessen aller am Spielbetrieb teilnehmenden Mitglieder und stört so die Abwicklung des normalen Spielbetriebes. Grobe Verstöße gegen die Platzbelegungsordnung, insbesondere das Abnehmen oder Umhängen fremder Mitgliedskarten, führen gem. § 6 der Satzung zum Platzverbot oder Vereinsausschluss im Wiederholungsfall.

Vorstandsmitglieder und mit Sonderrechten versehene Clubmitglieder sind berechtigt, die Einhaltung der Platzbelegungsordnung zu überwachen und gegen Verstöße einzuschreiten.

Gelsenkirchen-Buer, den 06.10.2024
Der Vorstand

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