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Mitgliedsbeiträge

Für die Beitragshöhe ist der am 1. Tag des Kalenderjahres bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für Mitglieder über 18 Jahre festgesetzte Beitrag zu entrichten.
Ergeben sich für Familien nach im laufenden Geschäftsjahr durch Veränderung im Mitgliederstatus oder durch Ein- oder Austritte neue Bemessungsgrundlagen für den Familienbeitrag, werden die gezahlten Beiträge ab dem Folgemonat des eingetretenen Ereignisses verrechnet.

Bei Eheschließung bzw. beim Eingang einer Lebenspartnerschaft unter Clubmitgliedern wird der Ehe-/ Lebenspartnerbeitrag ab dem Folgemonat des Ereignisses gewährt.

Voraussetzung für eine Zweitmitgliedschaft ist die Mitgliedschaft in einem weiteren Tennisverein und die Zugehörigkeit zu einer Tennismannschaft im TC Buer.

Bei Eintritt zwischen dem 1. Januar und 31. Juli eines Jahres ist der volle jährliche Mitgliedsbeitrag zu zahlen, bei Eintritt zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember eines Jahres ist je 1/12 des Jahresbeitrages für jeden ab Aufnahmebestätigung begonnenen Kalendermonat zu zahlen.

Ein Wechsel von aktiver zu passiver Mitgliedschaft ist auf schriftlichen Antrag zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich. Der Antrag muss dem Vorstand spätestens zum 01.12. des laufenden Jahres vorliegen.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verein.
Die Austrittserklärung ist nur zum Ende des laufenden Kalenderjahres zulässig und muss dem Vorstand schriftlich zum 1. Dezember zugegangen sein.


Beim Vorliegen wichtiger Gründe - wie z.B. Verlegung des Wohnortes nach außerhalb des Stadtgebietes von Gelsenkirchen, Einberufung zur Bundeswehr, langwierige Erkrankung u. ä. - kann die Mitgliedschaft schriftlich durch Einschreiben zum Ende des Monats, in dem das Ereignis eintritt, gekündigt werden.

 

Gastspielerregelung

Gastspiele sind in der Sommersaison pro Gast oder passives Mitglied auf 5 Spiele begrenzt und nur möglich, wenn ein Clubmitglied spielbeteiligt ist. Es handelt sich um eine Platzgebühr. Die Gebühr beträgt 10,- Euro pro Stunde und Platz. Für die Entrichtung der Gebühr ist das einladende Clubmitglied verantwortlich.

340 € - Erwachsene/r
205 € - Ehe-/Lebenspartner/in

190 € - Auszubildende/r
130 € - Jugendliche/r
  65 € - Weiteres Kind der Familie

675 € - Familienhöchstbeitrag

110 € - Zweitmitgliedschaft

  80 € - Passives Mitglied

  20 € - Spind groß
  15 € - Spind klein

Mitgliedsbeiträge 2024 gem. Beschluss der JHV.

 

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